NOTARIAT

In diesen Rechtsgebieten
bin ich umfassend für Sie tätig.

TERMIN VEREINBAREN

Notariat

Unabhängig und unparteiisch,
aber auch persönlich und individuell
an Ihrer Seite.

Als Notarin bin ich unabhängige Trägerin eines öffentlichen Amtes und, anders als der Rechtsanwalt, nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiische Begleitung in rechtlichen Gestaltungen. 

Zu meinen Aufgaben als Notarin gehören vor allem die Beratung und Beurkundung von Grundstücksgeschäften, Testamenten, Erb- und Eheverträgen, Vorsorgevollmachten und Gesellschaftsverträgen.
Die Kosten eines Notars sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Alle Notare sind bundeseinheitlich dazu verpflichtet, die Gebühren nach dem GNotKG zu erheben. Es steht daher keinem Notar frei, über die Notarkosten mit den Beteiligten zu verhandeln bzw. Gebührenvereinbarungen zu treffen. 
In der Beurkundungsgebühr ist stets auch die notarielle Beratung und Entwurfstätigkeit enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungstermine.

Rechtsgebiete

  • Kaufverträge über Grundstücke (Wohnraum und Gewerbe) und Wohnungen
  • Teilungserklärungen
  • Überlassungsverträge/Schenkungsverträge
  • Grundschulden/Hypotheken
  • Testamente/Erbverträge, Regelungen mit Blick auf behinderte Abkömmlinge
  • Erbscheinsanträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Testamentsvollstreckung
  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen
  • Sorgerechtsregelungen
  • Gründung von Gesellschaften
  • Satzungsänderungen
  • Anteilsübertragungen
  • Geschäftsführerwechsel
  • Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen)
  • Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Liquidation

Ergänzend kann ich 
auch anwaltlich
für Sie tätig werden.

Anwaltliche Tätigkeit

Zusätzlich
Erb- und Mietrecht

Da ich in meiner Kanzlei die einzige Berufsträgerin bin, liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Notariat. Aufgrund der notariellen Auslastung bin ich daher nur eingeschränkt in anwaltlichen Fragen tätig. Dabei beschränke ich mich auf das Erbrecht sowie ausgewählte mietrechtliche Mandate.